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VGH Bayern, 25.03.2014 - 6 ZB 13.2332 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Straßenausbaubeitragsrecht; Erschließungseinheit; Abrechnungseinheit; Verbot der Mehrbelastung der Anlieger der "Hauptstraße"
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 17.09.2013 - RN 4 K 12.1355
- VGH Bayern, 25.03.2014 - 6 ZB 13.2332
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2014 - 6 ZB 13.2332
Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2014 - 6 ZB 13.2332
Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - VGH Bayern, 26.01.2009 - 2 N 08.124
Gemeinderatsbeschluss unter Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz
Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2014 - 6 ZB 13.2332
Der 2. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vertritt die Ansicht, dass ein zu Unrecht in nicht-öffentlicher Sitzung gefasster Beschluss ungültig sei (BayVGH, U.v. 26.1.2009 - 2 N 08.124 - BayVBl 2009, 344); dem hat sich das Verwaltungsgericht angeschlossen.
- VGH Bayern, 14.03.2000 - 4 ZB 97.1313
Streitwertbestimmung in Ordnungsgeldsachen
Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2014 - 6 ZB 13.2332
Der für das Kommunalrecht zuständige 4. Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung hingegen davon ausgegangen, dass es sich bei Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO lediglich um eine Ordnungsvorschrift handele und ein Verstoß sich deshalb nicht auf die Wirksamkeit des gefassten Beschlusses auswirke (vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2000 - 4 ZB 97.1313 und 4C 97.1396 - juris Rn. 5). - BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 57.90
Erschließung - Erschließungseinheit
Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2014 - 6 ZB 13.2332
Allerdings setzt dies nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass die Bildung der Erschließungseinheit im Vergleich zur gesonderten Abrechnung der einzelnen Straßen nicht zu einer Mehrbelastung der Anlieger der Hauptstraße führen darf; denn eine solche Mehrbelastung im Wege gemeinsamer Abrechnung wäre nicht vorteilsgerecht, weil die Nebenstraße den von der Hauptstraße erschlossenen Grundstücken keinen über den Gemeinvorteil hinausgehenden Sondervorteil bieten kann (…BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 1.12 - juris Rn. 13;… U.v. 10.6.2009 - 9 C 2.08 - juris Rn. 26; U.v. 22.5.1992 - 8 C 57.90 - juris Rn. 20;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 14 Rn. 38). - BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08
Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler …
Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2014 - 6 ZB 13.2332
Allerdings setzt dies nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass die Bildung der Erschließungseinheit im Vergleich zur gesonderten Abrechnung der einzelnen Straßen nicht zu einer Mehrbelastung der Anlieger der Hauptstraße führen darf; denn eine solche Mehrbelastung im Wege gemeinsamer Abrechnung wäre nicht vorteilsgerecht, weil die Nebenstraße den von der Hauptstraße erschlossenen Grundstücken keinen über den Gemeinvorteil hinausgehenden Sondervorteil bieten kann (…BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 1.12 - juris Rn. 13; U.v. 10.6.2009 - 9 C 2.08 - juris Rn. 26;… U.v. 22.5.1992 - 8 C 57.90 - juris Rn. 20;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 14 Rn. 38). - BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 1.12
Sprungrevision; Erschließungsanlage; Vorteilsprinzip; Beitragsgerechtigkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2014 - 6 ZB 13.2332
Allerdings setzt dies nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass die Bildung der Erschließungseinheit im Vergleich zur gesonderten Abrechnung der einzelnen Straßen nicht zu einer Mehrbelastung der Anlieger der Hauptstraße führen darf; denn eine solche Mehrbelastung im Wege gemeinsamer Abrechnung wäre nicht vorteilsgerecht, weil die Nebenstraße den von der Hauptstraße erschlossenen Grundstücken keinen über den Gemeinvorteil hinausgehenden Sondervorteil bieten kann (BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 1.12 - juris Rn. 13;… U.v. 10.6.2009 - 9 C 2.08 - juris Rn. 26;… U.v. 22.5.1992 - 8 C 57.90 - juris Rn. 20;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 14 Rn. 38).